Gestaltungsstatut der Begegnungszone Maaßenstraße schränkt Außenterrassen einiger Restaurants stark ein

Gestaltungsstatut
östliche Seite der Maaßenstraße mit Blick Richtung Winterfeldtplatz

Am 14. Juli 2015 wurde auf einer Sitzung des Bezirksamtes ein Nutzungs- und Gestaltungsstatut für die Maaßenstraße beschlossen, das ab 01. Januar 2016 zur Anwendung kommt. Durch die Umgestaltung der Maaßenstraße zur Begegnungszone werden die öffentliche Nutzungsräume neu gestaltet.

Im Rahmen der Umgestaltung ergab sich die Möglichkeit, die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität der Maaßenstraße im Rahmen des Nutzungs- und Gestaltungsstatuts zu sichern und weiter zu entwickeln. Die diversen und vielfältigen Ansprüche an den öffentlichen Raum sowie dessen Nutzung sollen durch das Gestaltungsstatut in Einklang gebracht werden.

In den vergangenen Jahren beklagten die Kiezbewohner_innen gerade in den Sommermonaten die teilweise überbordenden Außenterrassen einiger Restaurants in der Maaßenstraße. Neben den üblichen 1,50 Meter konnten Inhaber gastronomischer Einrichtungen weitere 2,50 Meter öffentlichen Straßenlandes gegen ein Nutzungsentgelt als Außenterrasse nutzen. Somit verblieben für die Zufußgehenden eine Gehwegbreite von 5,50 Meter, die sie sich durch den vorhandenen Fahrradweg mit den Radfahrern teilen mußten. Hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten, insbesondere auch dann, wenn sich einige gastronomische Einrichtungen nicht an die genehmigten 4,00 Meter ihrer Außenterrasse hielten.

Künftig werden die Sondernutzungen so geregelt, dass insbesondere die funktionalen Erfordernisse der Zufußgehenden gesichert werden und die Aufenthaltsqualität im Geltungsbereich des Statuts angehoben wird. Durch das Nutzungs- und Gestaltungsstatut soll für alle Beteiligten, wie Gastronomen, sonstige Nutzer_innen des Straßenraumes und die Verwaltung, eine größere Rechtsklarheit hergestellt werden.

Nutzungs- und Gestaltungsstatut ohne Beteiligung der Gewerbeanrainer

In die Ausarbeitung des Nutzungs- und Gestaltungsstatuts sollten nach damaliger Aussage von Frau Dörte Krenkel, Mitarbeiterin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die ansässigen Gewerbetreibenden einbezogen werden. Davon kann jedoch keine Rede sein. Ohne Kenntnis der Gewerbetreibenden wurde das Nutzungs- und Gestaltungsstatut vom Bezirksamt nunmehr verabschiedet. Nicht einmal eine Pressemitteilung lässt sich hierzu finden. Dafür die jedoch so wichtige Pressemitteilung, dass sich unsere Bezirksbürgemeisterin Angelika Schöttler im Fußballfieber befand

Restaurants verlieren einen Großteil ihrer Außenterrassen

IMG_0533Durch den Rückbau des Radweges stehen den Zufußgehenden künftig wieder 5,50 Meter zum Flanieren in der Maaßenstraße zur Verfügung.

Eigentlich könnte die Welt damit wieder in Ordnung sein. Fußgänger_innen, Rollstuhlfahrer_innen sowie Nutzer_innen mit Kinderwagen etc. können wieder ungehindert die Maaßenstraße nutzen ohne von den Außenterrassen der Restaurants beeinträchtigt zu werden.

Durch den Umbau der Maaßenstraße zur Begegnungszone verlieren jedoch einige Restaurants nicht unerhebliche Teile ihrer Außenterrasse. Bei den Bürgerversammlungen sowie bei der Begehungs-Veranstaltung am 12. November 2014 war davon jedoch keine Rede.

Nutzungs- und Gestaltungsstatut der Maaßenstraße

Aufmerksam wurde ich darauf, als ich mir das Nutzungs- und Gestaltungsstatut durchlas und mir insbesondere die Anlage zum Gestaltungsstatut ansah. In dem zum Gestaltungsstatut beigefügten Lageplan sind rotgerahmte Bereiche eingetragen. In der Legende zum Lageplan wird dieser Bereich als Bereich mit besonderer verkehrsrechtlicher Funktion” bezeichnet.

Anlage zum Nutzungs- und Gestaltungsstatut Maaßenstraße | Quelle: BVV Tempelhof-Schöneberg http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=5397&options=4

Dieser Bereich findet sich um den neu geschaffenen Fußgängerüberweg in Höhe der Restaurants Hasir und Sashimi und in den jeweiligen Kreuzungsbereichen, also auch vor den Restaurants Eckstein und Amrit wieder.

Im Nutzungs- und Gestaltungsstatut wird der Bereich mit besonderer verkehrsrechtlicher Funktion wie folgt definiert:

Innerhalb der rotgerahmten Bereiche mit besonderer verkehrlicher Funktion sind keine Sondernutzungen und kein Anliegergebrauch zulässig. Diese Flächen dienen der ungehinderten fußläufigen Querung. Darüber hinaus befinden sich in diesen Bereichen die taktilen Elemente (Rippenplatten) zur Orientierung von blinden und sehbe-hinderten Menschen. Ausnahme von der vorab genannten Regelung bildet der Teilbereich des Winterfeldtplatzes zu Zeiten des Wochenmarktes und anderen temporären Veranstaltungen

Was bedeutet das im Klartext?

Gestaltungsstatut-Maassenstrasse

Restaurants Hasir und Sashimi

Gestaltungsstatut
Nach dem Gestaltungsstatut wird das Restaurant Amrit diesen Teil der Außenterrasse nicht mehr nutzen können.

Schaut man sich den Lageplan an, sind die Restaurants Hasir und Sashimi auf Höhe des Fußgängerüberwegs und liegen somit vollständig in dem Bereich mit besonderer verkehrsrechtlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Restaurants ab 01. Januar 2016 keine Außenterrasse mehr betreiben dürf(t)en.

Restaurants Eckstein und Amrit

Das Restaurant Eckstein ist von dieser Regelung mit der bisherigen Außenterrasse in der Maaßenstraße fast vollständig betroffen. Künftig stehen hier noch 1,50 Meter für eine Außenterrasse zur Verfügung.

Das Restaurant Amrit verliert einen Teil der Außenterrasse in der Maaßenstraße sowie vollständig die bisher genutzte Außenterrasse im Übergangsbereich zur Winterfeldtstraße.

Da zudem bei den Restaurants die taktilen Bodenplatten des Blindenleitsystems verlegt wurden, dürfte es auch im Rahmen eines evtl. Klageverfahrens auf Bestandsschutz vermutlich keine Sonderausnahmeregelung geben.

Café Impala

Das Café Impala verliert zwar keinen Anteil ihrer Außenterrasse jedoch wird vor dem Café die zur Versorgung der Maaßenstraße notwendige Lieferzone direkt davor platziert. Damit dürfte sich die Aufentshaltsqualität deutlich negativ auswirken, wenn dort wie geplant künftig sämtliche Lieferfahrzeuge sowie die Paketzusteller DHL, DPD, GLS und UPS halten.

Fazit:

Mit dem ab 01. Januar 2016 geltenden Nutzungs- und Gestaltungsstatut wird der öffentliche Straßenraum neu geregelt. Einige ansässige Restaurants sind von dem Nutzungs- und Gestaltungsstatut stark in dem Bereich ihrer Außenterrassen betroffen. Bei den recht hohen Mietpreisen sind die Restaurants auf ihre Außenterrassen angwiesen, um in den Wintermonaten ihren Angestellten weitehin Löhne & Gehälter zahlen zu können. Ich mag mir nicht vorstellen, wie sich die Maaßenstraße künftig entwickeln wird, wenn sich die betroffenen Restaurants die Mieten nicht mehr leisten können und ausziehen werden. Neue gastronomische Einrichtungen werden bei den Mieten nicht einziehen und “normale” Gewerbetreibende werden sich die Mieten erst recht nicht leisten können, geschweige denn mit den teils großen Räumlichkeiten etwas anfangen können.

Wird die Maaßenstraße künftig von Leerstand geprägt sein? Was meint ihr? Schreibt doch einfach mal Eure Gedankengänge in die Kommentare!

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Gregor Selle

5 Kommentare

  1. Leerstand? Das ist Marktwirtschaft. Es gebe da noch Bedarf auch für große Fillialisten, aber Gastronomie, besonders in so einer Touristen- und Ausgeh-meile bringt immer mehr für die Mieter und Betreiber.

  2. Ich habe diesen Blog eben erst gefunden. Maaßenstraße – mein Thema. Ich finde, hier ist klassische Verschlimmbesserung zu beobachten. Fußgänger haben mit diesem tollen Begegnungskonzept weniger (verbriefte) Rechte als vorher (Stichwort Zebrastreifen, erst gestern durfte ich wieder wie ein Hase springen, weil sowohl Autos als auch Radfahrer sich nun die Freiheit der Vorfahrt nehmen). Die Abschneidung der Außenterrassen hatte ich aufgrund der Jahreszeit so noch gar nicht bedacht, vielen Dank für die Ausführungen. Heißt im Klartext, das einzig gute an der Maaßenstraße, nämlich die Freisitze, ist nun auch noch weg. (Wobei die neuen “Sitzmöbel” dann eher die richtig problematische Kundschaft anlocken.) Was bleibt dann? Dass da nun die ganz tollen Läden einziehen, auf die wir alle warten, wage ich zu bezweifeln. Maximal sehen wir dann eine Zunahme der Hipster-Boutiquen, wie es auch schon in der Goltz- und Akazienstraße zu erleben ist. Hauptsache Ruhe nach 19 Uhr – sonst rufen wir die Polizei. Prenzlauer Berg, wir kommen.

  3. Wenn einige Restaurants da ausziehen dann könnten auf diesen Stellen vielleichte bessere Laden einziehen? Die Maaßenstraße ist ziemlich ver­bes­se­rungs­be­dürf­tig.

    Die hohe Mietpreisen mussen dann vielleicht gesenkt weil die Terrassen eingeschränkt sind. Vielleicht auch keine Katastrophe.

    1. Sicherlich hast Du recht, dass der Maaßenstraße ein geringerer gastronomischer Anteil an Ladengeschäften gut stehen würde. Wenn ich allerdings an das große Restaurant Amrit denke, fällt es mir schwer zu überlegen, was für ein anderer Gewerbetreibender dort einziehen könnte. Alles, was wir mal hatten, wie Schuhläden, Klamottenläden etc. sind ja aufgrund der Mietpreise ausgezogen. Und das die Vermieter ihre Mietpreise senken, ist wohl eher sehr unwahrscheinlich

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